CareLit Fachartikel

Die heilberufliche Verschwiegenheit

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2018 · Heft 5 · S. 30 bis 31

Dokument
183882
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Angestellte werden so wird nun klargestellt dem Berufsgeheimnisträger wie beispielsweise dem niedergelassenen Ergotherapeuten zugerechnet, sodass diese Mitarbeiter selb. stverständlich in die sensiblen Informationen mit eingebunden werden dürfen. Der Berufsgeheimnisträger muss jedoch die bei ihm beschäftigten Personen, wie zum Beispiel Rezeptionskräftc, in schriftlicher Form zur Geheimhaltung anweisen und über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung belehren. Insbesondere ist auf die Strafbarkeit nach den §§201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes), 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnis…

Schlagworte

EINWILLIGUNG MITARBEITER PATIENT LEISTUNGSABRECHNUNG APOTHEKER VERLETZUNG ZAHNÄRZTE TIERÄRZTE RECHTSANWÄLTE ERGOTHERAPEUTEN PERSONEN VERTRAULICHKEIT PRAXIS PATIENTEN BERUFSAUSÜBUNG LEISTUNG