Fahrdienst in der Tagespflege
DITTER, A.; · Tagespflege, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 12 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz gibt vor, dass Tagespflegen die Beförderung der Gäste sicherzustellen haben (§ 41 SGB XI). Das Entgelt für die Beförderung wird im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zwischen der Tagespflegeeinrichtung und den Kostenträgern vereinbart. Im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen sollten daher detailliert die allgemeinen Kosten (Personalkosten, KFZ- Kosten, Rüstzeiten etc), aber auch die Wegstrecken und die hierfür erforderlichen Zeiten nachgewiesen werden. Betreiber von Tagespflegen sollten hierbei stets im Hinterkopf behalten, dass die Einrichtung an diese Vergütungen grundsätzlich auch dann gebunden ist,…