Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verkehrssicherungspflicht, Verletzung, Medizinprodukte§§ 3 Nr. 1 c, 4 Abs. 1 Nr. 1 MPG, § 823 Abs. 1 BGB
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 6 · S. 52 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schmerzensgeld und Schadensersatz mit der Begründung, sie hätte an einem von der Bekl. bereitgestellten elektrisch-elektronischen Trainingsgerät den Regler für die Arme (nachfolgend: Regler 6) versehentlich auf eine zu hohe Stromstärke eingestellt und durch diese die im einzelnen bezeichneten Verletzungen erlitten. Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Das LG hat die Klage abgewiesen. Wegen der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils verwiesen. Die Kl. verfolgt mit der Berufung ihre ersti…