Pflegedokumentationen zu fälschen ist weit verbreitet aber eine Straftat!
demenz, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 12 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das ist eindeutig. Bewohnerdokumentationen stellen Urkunden dar. Wer in dieser Urkunde einen falschen Eintrag macht, begeht also eine Straftat, nämlich das Verfälschen einer Urkunde. Findige Staatsanwälte haben aus dieser Urkundenfälschung zwar eine „schriftliche Lüge“ gemacht und die genannte Straftat dadurch scheinbar legalisiert und hoffähig gemacht. Doch Vorsicht: Das Ganze gilt nur, wenn die jeweilige Urkunde nicht benutzt wird! Doch das trifft auf die Pflegedokumentationen nicht zu. Denn sie werden benutzt: vor allem, wenn die Heimaufsicht oder der Medizinische Dienst der Kassen die Heime überprüft. Deshal…