CareLit Fachartikel

Pflegedokumentationen zu fälschen ist weit verbreitet aber eine Straftat!

demenz, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 12 bis 13

Dokument
184015
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
demenz, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 10
Seiten
12 bis 13
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
1868-1794
DOI

Zusammenfassung

Das ist eindeutig. Bewohnerdokumentationen stellen Urkunden dar. Wer in dieser Urkunde einen falschen Eintrag macht, begeht also eine Straftat, nämlich das Verfälschen einer Urkunde. Findige Staatsanwälte haben aus dieser Urkundenfälschung zwar eine „schriftliche Lüge“ gemacht und die genannte Straftat dadurch scheinbar legalisiert und hoffähig gemacht. Doch Vorsicht: Das Ganze gilt nur, wenn die jeweilige Urkunde nicht benutzt wird! Doch das trifft auf die Pflegedokumentationen nicht zu. Denn sie werden benutzt: vor allem, wenn die Heimaufsicht oder der Medizinische Dienst der Kassen die Heime überprüft. Deshal…

Schlagworte

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