Ermächtigung von Sozialpädiatrischen Zentren - keine analoge Anwendung von § 118 Abs. 4 SGB V oder § 24 Abs. 3 Ärzte ZV bzgl. Errichtung einer Zweigstelle bzw. -praxis§§ 118 Abs.…
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 6 · S. 119 bis 120
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Beantwortung dieser Frage bedarf es der Durchführung eines Revisionsverfahrens nieht. Der Senat hat die Frage zwar nicht ausdrücklich entschieden. Sie lässt sich aber ohne Weiteres beantworten. Wie die Vorinstanzen zu Recht herausgestellt haben, ist eine Außenoder Zweigstelle eines SPZ nicht im Gesetz vorgesehen. Das LSG hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber auch im Zusammenhang mit der Einführung einer speziellen Ermächtigungsnorm für Außenstellen von Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 Abs. 4 SGB V, keine Veranlassung gesehen hat, eine entsprechende Regelung für SPZ zu treffen.…