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Ermächtigung von Sozialpädiatrischen Zentren - keine analoge Anwendung von § 118 Abs. 4 SGB V oder § 24 Abs. 3 Ärzte ZV bzgl. Errichtung einer Zweigstelle bzw. -praxis§§ 118 Abs.…

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 6 · S. 119 bis 120

Dokument
184034
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 70
Seiten
119 bis 120
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Für die Beantwortung dieser Frage bedarf es der Durchführung eines Revisionsverfahrens nieht. Der Senat hat die Frage zwar nicht ausdrücklich entschieden. Sie lässt sich aber ohne Weiteres beantworten. Wie die Vorinstanzen zu Recht herausgestellt haben, ist eine Außenoder Zweigstelle eines SPZ nicht im Gesetz vorgesehen. Das LSG hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber auch im Zusammenhang mit der Einführung einer speziellen Ermächtigungsnorm für Außenstellen von Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 Abs. 4 SGB V, keine Veranlassung gesehen hat, eine entsprechende Regelung für SPZ zu treffen.…

Schlagworte

ERMÄCHTIGUNG URTEIL KOSTEN KRANKENHAUS RECHT RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG GESUNDHEIT Kranken- und Pflegeversicherung Berlin