CareLit Fachartikel

Vertragsärztliche Versorgung Regelleistungsvolumen - Praxisbesonderheit§ 85 Abs. 4 S. 7 SGB V vom 14.11.2003, § 85 Abs. 4 S. 8 SGB V vom 14.11.2003, §§ 87 Abs. 1, Abs. 2 SGB V, Nr…

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 6 · S. 120 bis 121

Dokument
184035
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 70
Seiten
120 bis 121
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger nimmt als Facharzt für Nuklearmedizin an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Für die Quartale 1/2009 bis lV/2010 erkannte die Beklagte den Bereich der „onkologischen Diagnostik“ als Praxisbesonderheit an und gewährte Zuschläge auf den RLV-Fallwert. Den Antrag des Klägers auf Anerkennung von Praxisbesonderheiten auch für die Zeit ab dem Quartal 1/2011 lehnte die Beklagte ab. Der dagegen eingelegte Widerspruch blieb zunächst ebenso wie der beantragte Erlass einer einstweilige Anordnung (Beschluss des SG vom 20.8.2012 - S 65 KA 585/11 ER; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.8.2013 - L 3 KA…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ANERKENNUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL DIAGNOSTIK VERSORGUNGSAUFTRAG NUKLEARMEDIZIN ZEIT PATIENTEN ONKOLOGEN SPEZIALISIERUNG ZULASSUNG PRAXIS ES LEISTUNG BEURTEILUNG