Besonderheiten bei der Führung von Betreuungen für Beamte (und deren Angehörige)
Deinert, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2018 · Heft 6 · S. 103 bis 106
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beamten und Beamte stehen nicht in einem zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Die Gesetzgebungshoheit für Bedienstete des Bundes liegt beim Bund, für Bedienstete der Länder und Kommunen bei den jeweiligen Bundesländern.^ Diese Beschäftigungsbedingungen sind auf der Grundlage der „ hergebrachten Grundsätze “ des Berufsbeamtentums^ geregelt. Sie bestimmen auch, dass der Beamte seine Arbeitskraft voll und ganz für seinen Dienstherrn einzubringen hat und auch außerdienstlich seine Beamtenpflichten nie vergessen darf. Demgegenüber steht die Fürsorgepflicht des…