Art der Dienstleistung entscheidet über Steuersatz
pro Hauswirtschaft, Hannover · 2018 · Heft 7 · S. 24 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese Entscheidung wird man unseres Erachtens über den Urteilsfall hinaus auch auf Fälle übertragen können, in denen die Abgabe der Speisen durch den Eigentümer des Mobiliars selbst erfolgt. Denn wenn die Bereitstellung von Mobiliar in derartigen Fällen Krankenhauses unter teilweiser Nutzung von Tischen und Stühlen des Krankenhauses als eine sonstige Leistung zum Regelsteuersatzangesehen. Aufdie hiergegen gerichtete Revision hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Der BFH hielt die vorgenommene Abgrenzung zwischen Restaurantlei…