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Pflegeregress Ist eine restriktive Auslegung der Übergangsbestimmung | verfassungsrechtlich geboten?

Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 7 · S. 94 bis 96

Dokument
184087
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 3
Seiten
94 bis 96
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Die denkbar extensivste Auslegung des § 707 a Abs 2 ASVG hätte diesfalls zur Konsequenz, dass die 2017 rechtswidrig nicht entrichteten Beträge ab 1.1. 2018 nicht mehr eingefordert werden können. Das aber bedeutet nichts anderes, als dass diejenigen, die offenkundig rechtswidrig gehandelt haben, in Bezug auf ihre Verpflichtung zur Leistung von Kostenersatzbeiträgen in finanzieller Hinsicht gegenüber denen bevorzugt werden, die sich rechtlich korrekt verhalten haben. Die Gleichheitswidrigkeit eines solchen Ergebnisses liegt auf der Hand, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) doch in ständiger Rechtsprechung immer…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG VERGLEICH ENTSCHEIDUNG HAND KOSTEN LEISTUNG VERSTÄNDNIS BODEN PERSONEN ES HÖHE HOFFNUNG Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht Wien