Pflegeregress Ist eine restriktive Auslegung der Übergangsbestimmung | verfassungsrechtlich geboten?
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 7 · S. 94 bis 96
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die denkbar extensivste Auslegung des § 707 a Abs 2 ASVG hätte diesfalls zur Konsequenz, dass die 2017 rechtswidrig nicht entrichteten Beträge ab 1.1. 2018 nicht mehr eingefordert werden können. Das aber bedeutet nichts anderes, als dass diejenigen, die offenkundig rechtswidrig gehandelt haben, in Bezug auf ihre Verpflichtung zur Leistung von Kostenersatzbeiträgen in finanzieller Hinsicht gegenüber denen bevorzugt werden, die sich rechtlich korrekt verhalten haben. Die Gleichheitswidrigkeit eines solchen Ergebnisses liegt auf der Hand, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) doch in ständiger Rechtsprechung immer…