CareLit Fachartikel

Gestuftes System von Notfallstrukturen G-BA zentralisiert die Versorgung

UlrichTrefz; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 7 · S. 646 bis 649

Dokument
184135
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
UlrichTrefz;
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 35
Seiten
646 bis 649
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Der G-BA hat auf dieser gesetzlichen Grundlage am 19. April 2018 Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschlossen. Demnach werden die Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, drei Versorgungsstufen zugewiesen (Basisnotfallversorgung, erweiterte Notfallversorgung sowie umfassende Notfallversorgung). Für jede einzelne Stufe formuliert der G-BA Mindestvorgaben zur Art und Anzahl von Fachabteilungen, zur Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie zu dem zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen.

Schlagworte

VEREINBARUNG KRANKENHAUS NOTFALL RECHT CHIRURGIE MANAGEMENT HÖHE KRANKENHÄUSER KRANKENHAUSPLANUNG INTENSIVSTATIONEN PATIENTEN WISSEN BERLIN MEDIZIN ES GASTROINTESTINALTRAKT