Gestuftes System von Notfallstrukturen G-BA zentralisiert die Versorgung
UlrichTrefz; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 7 · S. 646 bis 649
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der G-BA hat auf dieser gesetzlichen Grundlage am 19. April 2018 Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschlossen. Demnach werden die Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, drei Versorgungsstufen zugewiesen (Basisnotfallversorgung, erweiterte Notfallversorgung sowie umfassende Notfallversorgung). Für jede einzelne Stufe formuliert der G-BA Mindestvorgaben zur Art und Anzahl von Fachabteilungen, zur Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie zu dem zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen.