Wiedereröffnung eines abgeschlossenen Stufenverfahrens
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 7 · S. 270 bis 273
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass der Beteiligte das Mitbestimmungsrecht der Stufenvertretung verletzt hat. Mit Erlass vom 20.5.2014 bewertete der Beteiligte Dienstposten neu. Dies führte dazu, dass unter anderem drei von beim Finanzamt C. Beschäftigten bekleidete Dienstposten nicht mehr nach der Besoldungsgruppe A12, sondern nur noch nach der Besoldungsgruppe A11 bewertet waren. Da der örtliche Personalrat des Finanzamtes C. sich mit seinem Standpunkt, dass die Dienststellenneubewertung mitbestimmungspflichtig sei, nicht durchsetzen konnte, strengte er im Februar 2016 beim Verwaltungsgericht Pots…