Die Ausnahme zur Regel machen
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 6 · S. 14 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 2016 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für vier Jahre eingeführte Innovationsfonds soll über das Jahr 2019 hinaus fortgesetzt werden. Das ist im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart. Weiter heißt es dort: „Wir wollen gewährleisten, dass erfolgreiche Versorgungsansätze zügig in die Regelversorgung überführt werden.“ Das hört sich gut an aber was ist damit eigentlich gemeint? Versicherte haben die Wahl. Wenn man den Begriff Regelversorgung im Stichwortverzeichnis des Sozialgesetzbuches (SGB) V nachschlägt, wird man auf Paragraf 56 zur Festsetzung der Regelversorgungen beim Zahners…