CareLit Fachartikel
Demente dürfen Betreuer aussuchen
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 6 · S. 42 bis 43
Dokument
184176
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch nicht geschäftsfähige demenzkranke Menschen können einen Betreuer für sich Vorschlägen. Das Betreuungsgericht darf den Wunsch nur dann ablehnen, wenn die Gefahr besteht, dass die Betreuung voraussichtlich nicht zum Wohl des Betroffenen ausgeübt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Schlagworte
PROGNOSE
MANN
BUNDESGERICHTSHOF
DEMENZ
BETREUUNG
GESUNDHEIT
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
KOMMUNIKATION
ES
GESUNDHEITSZUSTAND
NEUROLOGEN
DEUTSCHLAND
PERSÖNLICHKEIT
LEBEN
EIGNUNG