CareLit Fachartikel

Demente dürfen Betreuer aussuchen

G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 6 · S. 42 bis 43

Dokument
184176
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 21
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Auch nicht geschäftsfähige demenzkranke Menschen können einen Betreuer für sich Vorschlägen. Das Betreuungsgericht darf den Wunsch nur dann ablehnen, wenn die Gefahr besteht, dass die Betreuung voraussichtlich nicht zum Wohl des Betroffenen ausgeübt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Schlagworte

PROGNOSE MANN BUNDESGERICHTSHOF DEMENZ BETREUUNG GESUNDHEIT MENSCHEN RECHTSPRECHUNG KOMMUNIKATION ES GESUNDHEITSZUSTAND NEUROLOGEN DEUTSCHLAND PERSÖNLICHKEIT LEBEN EIGNUNG