Therapiezieländerungen bei schlechter Prognose: Juristische Überlegungen zu einem konkreten Fall
Praxis Palliative Care, Hannover · 2018 · Heft 7 · S. 23 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Strafluristisch steht die Verwirklichung eines vorsätzlichen Tötungsdelikts im Raum, weil im Sinne einer (naturwissenschaftlichen) Kausalitätsprüfung durch ein menschliches Verhalten (Tun oder Unterlassen) bewusst eine Ursache für den Tod eines anderen gesetzt wurde. Entscheidend ist die Frage: Wäre die Patientin denkt man sich das gesetzte Verhalten weg (Tun) oder das gebotene Verhalten hinzu (Unterlassen) zu diesem Zeitpunkt und auf diese Weise gestorben, wobei der maßgebliche Zeitpunkt im Minutenbereich liegt. Vor diesem Hintergrund legen Therapielimitationen regelmäßig die Bejahung der Kausalitätsfrage nahe,…