CareLit Fachartikel
Einladung zum Personalgespräch während der Dauer einer Arbeitsunfähigkeit
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 7 · S. 182 bis 184
Dokument
184286
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über die Entfernung einer dem Kläger erteilten Abmahnung aus dessen Personalakte sowie über die Verpflichtung des Klägers zur Teilnahme an Personalgesprächen während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Der Kläger ist bei der Beklagten, die in Berlin u. a. mehrere Krankenhäuser betreibt, seit dem 1.4.2003 beschäftigt. Zunächst war er als Krankenpfleger tätig, zuletzt wurde er nach einer längeren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit und anschließender Umschulung befristet bis zum 31.12.2013 als Medizinischer Dokumentationsassistent (MDA) eingesetzt.
Schlagworte
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
ABMAHNUNG
GESPRÄCH
BERLIN
ARBEITNEHMER
UNTERNEHMEN
AUFSCHUB
KRANKENHÄUSER
SCHREIBEN
WAHRNEHMUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
EIGNUNG
Rechtsdepesche
Köln