CareLit Fachartikel
Kosten für die Entsorgung von Inkontinenzmaterial
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 7 · S. 187 bis 188
Dokument
184288
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 27. 12. 2012 beantragte der Kläger die Übernahme der Mehrkosten für die Entsorgung dieser Materialien. Er machte geltend, diese Kosten fielen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch an ähnlich wie die Stromkosten für eine Elektrorollstuhl-Akkubatterie und seien deshalb von der Hilfsmittelversorgung mit umfasst. Er benötige für die Entsorgung eine 120-Liter-Restmülltonne mit 14-tägiger Leerung anstelle der für seinen Haushalt sonst ausreichenden 40-Liter-Mülltonne (Kosten 8 €/Monat statt 3 €/Monat).
Schlagworte
ENTSORGUNG
PFLEGEHILFSMITTEL
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
KRANKENKASSE
INSTANDHALTUNG
KRANKENBEHANDLUNG
HÖRHILFEN
SICHERHEIT
KRANKHEIT
Rechtsdepesche
Köln