Gewährung einer Kaution auf die Überiassung eines Pflegeplatzes
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 7 · S. 193 bis 195
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger - ein Verbraucherschutzverein nimmt die Beklagte auf Unterlassung gemäß § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) in Anspruch. Die Beklagte betreibt mehrere Einrichtungen der stationären Pflege. Für die vollstationäre Aufnahme pflegebedürftiger Personen in die „Kaiser-Otto-Residenz“ verwendet sie einen vorformulierten Pflegevertrag, der unter anderem festlegt, dass die Pflegevergütung gemäß § 91 SGB XI mit dem Bewohner direkt vereinbart und abgerechnet wird. Ferner verpflichtet sich der Bewohner, der Residenz gemäß § 14 Abs. 1 WBVG im Hinblick auf die Überlassung des Pflegeplatzes eine Kaution die dem zwe…