CareLit Fachartikel
Haftpflichtversicherungsschutz für eine fehlgeschlagene honorarärztliche Operation
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 7 · S. 196 bis 199
Dokument
184291
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beklagte ist Neurochirurg und praktiziert sowohl als niedergelassener Facharzt in eigener Praxis als auch als Honorararzt in der Klinik, welche bei der Klägerin haftpflichtversichert ist. Nach dem Honorararztvertrag und einer entsprechenden Deckungsvereinbarung zwischen der Klinik und ihrem Haftpflichtversicherer erstreckt sich der Versicherungsschutz der Klinik auch auf die im Rahmen des Honorararztverhältnisses zu erbringenden ärztlichen Leistungen des Beklagten. Für seine Tätigkeit als niedergelassener Arzt unterhält der Beklagte ebenfalls eine Haftpflichtversicherung.
Schlagworte
KRANKENHAUS
TÄTIGKEIT
HAFTPFLICHT
PATIENT
THERAPIE
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
VERSICHERUNGSSCHUTZ
RÜCKENSCHMERZEN
PATIENTEN
DISKEKTOMIE
UNTERLAGEN
HÖHE
ES
SCHADENSERSATZ
SICHERHEIT