CareLit Fachartikel

Haftpflichtversicherungsschutz für eine fehlgeschlagene honorarärztliche Operation

Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 7 · S. 196 bis 199

Dokument
184291
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 15
Seiten
196 bis 199
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Beklagte ist Neurochirurg und praktiziert sowohl als niedergelassener Facharzt in eigener Praxis als auch als Honorararzt in der Klinik, welche bei der Klägerin haftpflichtversichert ist. Nach dem Honorararztvertrag und einer entsprechenden Deckungsvereinbarung zwischen der Klinik und ihrem Haftpflichtversicherer erstreckt sich der Versicherungsschutz der Klinik auch auf die im Rahmen des Honorararztverhältnisses zu erbringenden ärztlichen Leistungen des Beklagten. Für seine Tätigkeit als niedergelassener Arzt unterhält der Beklagte ebenfalls eine Haftpflichtversicherung.

Schlagworte

KRANKENHAUS TÄTIGKEIT HAFTPFLICHT PATIENT THERAPIE RECHTSPRECHUNG PRAXIS VERSICHERUNGSSCHUTZ RÜCKENSCHMERZEN PATIENTEN DISKEKTOMIE UNTERLAGEN HÖHE ES SCHADENSERSATZ SICHERHEIT