CareLit Fachartikel
Ein neues Regelwerk und keine bloße Orientierungshilfe
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 7 · S. 204 bis 205
Dokument
184293
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Heilpraktikererlaubnis berechtigt zur Ausübung von Heilkunde. Daher würde man meinen, dass die Überprüfung der heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern präzise, einheitlich und verbindlich geregelt ist. Der Gesetzgeber hat die Bedeutung und auch das Gefährdungspotenzial der Heilpraktikertätigkeit erkannt und nunmehr die entsprechenden rechtlichen Grundlagen novelliert. Der Beitrag greift die wesentlichen Neuerungen im Recht des Heilpraktikerwesens auf und stellt die Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien dar.
Schlagworte
BERLIN
GESUNDHEIT
HEILPRAKTIKER
ZIELBILDUNG
AUSBILDUNG
GESUNDHEITSAMT
LEITLINIEN
BEVÖLKERUNG
PATIENTEN
GESETZGEBUNG
BERUFSGRUPPEN
HAND
Rechtsdepesche
Köln