CareLit Fachartikel

Ein neues Regelwerk und keine bloße Orientierungshilfe

Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 7 · S. 204 bis 205

Dokument
184293
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 15
Seiten
204 bis 205
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Heilpraktikererlaubnis berechtigt zur Ausübung von Heilkunde. Daher würde man meinen, dass die Überprüfung der heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern präzise, einheitlich und verbindlich geregelt ist. Der Gesetzgeber hat die Bedeutung und auch das Gefährdungspotenzial der Heilpraktikertätigkeit erkannt und nunmehr die entsprechenden rechtlichen Grundlagen novelliert. Der Beitrag greift die wesentlichen Neuerungen im Recht des Heilpraktikerwesens auf und stellt die Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien dar.

Schlagworte

BERLIN GESUNDHEIT HEILPRAKTIKER ZIELBILDUNG AUSBILDUNG GESUNDHEITSAMT LEITLINIEN BEVÖLKERUNG PATIENTEN GESETZGEBUNG BERUFSGRUPPEN HAND Rechtsdepesche Köln