CareLit Fachartikel
Persönliche Verantwortung von Gefahrstoffbeauftragten
Neupert, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2018 · Heft 7 · S. 12 bis 15
Dokument
184300
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gefahrstoffe kommen ubiquitär vor, und der Umgang mit ihnen im Betrieb ist umfangreich rechtlich geregelt. Da Gefahrstoffe prinzipiell „gefährlich“ sind, hat der Gesetzgeber strenge unternehmerische Pflichten festgelegt. Diese sollten ernst genommen werden, da die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten hoch sind.
Schlagworte
ARBEITGEBER
DELEGATION
SICHERHEIT
UNTERNEHMEN
MITARBEITER
GESUNDHEIT
RECHTSANWÄLTE
ARBEITSPLATZ
INSTANDHALTUNG
PERSONEN
HÖHE
KOPF
FUSS
LÖSUNGEN
STELLENBESCHREIBUNG
WAHRNEHMUNG