CareLit Fachartikel

Persönliche Verantwortung von Gefahrstoffbeauftragten

Neupert, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2018 · Heft 7 · S. 12 bis 15

Dokument
184300
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Neupert, M.;
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 49
Seiten
12 bis 15
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Gefahrstoffe kommen ubiquitär vor, und der Umgang mit ihnen im Betrieb ist umfangreich rechtlich geregelt. Da Gefahrstoffe prinzipiell „gefährlich“ sind, hat der Gesetzgeber strenge unternehmerische Pflichten festgelegt. Diese sollten ernst genommen werden, da die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten hoch sind.

Schlagworte

ARBEITGEBER DELEGATION SICHERHEIT UNTERNEHMEN MITARBEITER GESUNDHEIT RECHTSANWÄLTE ARBEITSPLATZ INSTANDHALTUNG PERSONEN HÖHE KOPF FUSS LÖSUNGEN STELLENBESCHREIBUNG WAHRNEHMUNG