CareLit Fachartikel

Pflicht und Freiheit bei der Gefährdungsbeurteilung

Neupert, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2018 · Heft 7 · S. 32 bis 33

Dokument
184303
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Neupert, M.;
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 49
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Arbeitgeber müssön Gefährdungen der Arbeit beurteilen und auf dieser Grundlage ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. So regelt es § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), aber wer kann diese Pflicht durchsetzen - nur die zuständigen Behörden oder auch die Beschäftigten?

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER PRAEVENTION PRÄVENTION VORSCHRIFTEN URTEIL ARBEIT RECHTSANWÄLTE ARBEITSPLATZ GESUNDHEIT HAUT GESICHT HALS NASENSCHLEIMHAUT BEURTEILUNG Sicherheitsingenier