CareLit Fachartikel
Pflicht und Freiheit bei der Gefährdungsbeurteilung
Neupert, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2018 · Heft 7 · S. 32 bis 33
Dokument
184303
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber müssön Gefährdungen der Arbeit beurteilen und auf dieser Grundlage ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. So regelt es § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), aber wer kann diese Pflicht durchsetzen - nur die zuständigen Behörden oder auch die Beschäftigten?
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
PRAEVENTION
PRÄVENTION
VORSCHRIFTEN
URTEIL
ARBEIT
RECHTSANWÄLTE
ARBEITSPLATZ
GESUNDHEIT
HAUT
GESICHT
HALS
NASENSCHLEIMHAUT
BEURTEILUNG
Sicherheitsingenier