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STRIPPEL, H.; · Altenpflege, Hannover · 2018 · Heft 7 · S. 18 bis 20

Dokument
184310
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
STRIPPEL, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 43
Seiten
18 bis 20
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Benötigt die pflegebedürftige Patientin eine Behandlung, sollte diese aus zahnärztlicher Sicht am besten unter den optimalen Bedingungen in der Praxis stattfinden. Fahrtkosten mit dem Taxi, dem Fahrdienst oder dem Krankentransportwagen übernimmt die Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Flausarzt (im seltenen Fall der Zahnarzt) die Fahrt verordnet und die Krankenkasse die Fahrt vor dem Antritt genehmigt. Versicherte zahlen einen Eigenanteil.

Schlagworte

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