CareLit Fachartikel
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STRIPPEL, H.; · Altenpflege, Hannover · 2018 · Heft 7 · S. 18 bis 20
Dokument
184310
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Benötigt die pflegebedürftige Patientin eine Behandlung, sollte diese aus zahnärztlicher Sicht am besten unter den optimalen Bedingungen in der Praxis stattfinden. Fahrtkosten mit dem Taxi, dem Fahrdienst oder dem Krankentransportwagen übernimmt die Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Flausarzt (im seltenen Fall der Zahnarzt) die Fahrt verordnet und die Krankenkasse die Fahrt vor dem Antritt genehmigt. Versicherte zahlen einen Eigenanteil.
Schlagworte
EINRICHTUNG
ANGEHÖRIGE
INFORMATION
MUNDPFLEGE
PERSONAL
PFLEGEDIREKTOR
PARODONTITIS
MUNDSCHLEIMHAUT
ZAHNÄRZTINNEN
ZAHNÄRZTE
ES
PRAXIS
PATIENTEN
ZAHNERSATZ
MENSCHEN
ERNÄHRUNG