EUROPA gibt die Richtung vor
BIERTHER, I. R.; · Altenpflege, Hannover · 2018 · Heft 7 · S. 34 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der sogenannten Schultz-Hoff-Entscheidung (benannt nach dem Kläger) verband der Gerichtshof den deutschen Fall mit einem ähnlich gelagerten Fall in GroiBbritannien. 2009 entschied der EuGH, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahiten Jahresuriaub nicht variiert, wenn er diesen Uriaub aus Krankheitsgründen nicht antreten konnte. Der nicht genommene Urlaub sei vielmehr finanziell abzugelten. Nationale Gesetze, die diesem Grundsatz widersprechen, würden gegen die Richtlinie 2003/88/ EG verstoßen. Diese als Arbeitszeltrichtlinie bezeichnete EU-Richtlinie regelt die Arbeitszeitgestaltung im europäischen Wi…