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EUROPA gibt die Richtung vor

BIERTHER, I. R.; · Altenpflege, Hannover · 2018 · Heft 7 · S. 34 bis 37

Dokument
184314
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
BIERTHER, I. R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 43
Seiten
34 bis 37
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

In der sogenannten Schultz-Hoff-Entscheidung (benannt nach dem Kläger) verband der Gerichtshof den deutschen Fall mit einem ähnlich gelagerten Fall in GroiBbritannien. 2009 entschied der EuGH, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahiten Jahresuriaub nicht variiert, wenn er diesen Uriaub aus Krankheitsgründen nicht antreten konnte. Der nicht genommene Urlaub sei vielmehr finanziell abzugelten. Nationale Gesetze, die diesem Grundsatz widersprechen, würden gegen die Richtlinie 2003/88/ EG verstoßen. Diese als Arbeitszeltrichtlinie bezeichnete EU-Richtlinie regelt die Arbeitszeitgestaltung im europäischen Wi…

Schlagworte

ARBEITNEHMER URLAUB ARBEITSZEIT ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER ZEIT LESEN RICHTLINIE KOPF ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG HÖHE TOD SCHADENSERSATZ ESSEN