Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2018 · Heft 7 · S. 337 bis 348
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Mai 2014 ist das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch zu beraten und ihnen eine medizinisch begleitete Geburt zu ermöglichen. Das Verfahren der vertraulichen Geburt gewährleistet ihnen auch den Zugang zur Schwangerenvorsorge und zur medizinischen Nachsorge sowie zur Beratung hinsichtlich ihrer weiteren Perspektive. Zugleich stellt es eine Perspektivplanung für das Kind sicher. Die in §§33, 37 Abs. 1 SGBVIll formulierte Perspektivplanung für Pfleg…