Betriebliche Übung - das sollten Sie wissen
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2018 · Heft 6 · S. 33 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jedem Arbeitsverhältnis liegt ein - mündlich oder schriftlich abgeschlossener Arheitsvertrag zugrunde. Es liegt aber in der Natur eines Dauerschuldverhältnisses, dass nicht vorhersehbare positive oder negative Entwicklungen nicht oder nicht vollständig geregelt werden können, zum Beispiel einmalig auftretende Ereignisse (z. B. Dienstjubiläum) oder neu zu schaffende Arbeitsbedingungen (z. B. Einsatz in einer neu cröffneten Zweitpraxis). Das hat zur Folge, dass dies weder durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung noch durch einzelvertragliche Absprachen geregelt sein kann.