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Mindestlohn = Mindestlohn?

pflegen: Demenz, Seelze · 2018 · Heft 5 · S. 36 bis 41

Dokument
184539
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: Demenz, Seelze
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 12
Seiten
36 bis 41
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
1863-5172
DOI

Zusammenfassung

Die Arbeit von Pflegenden kann in ihrer Bedeutung für die Gesellschaft nicht hoch genug geschätzt werden. Eine am Wert dieser Arbeit orientierte Vergütung der Arbeitnehmer ist Ausdruck dieser Wertschätzung (so der paritätische Wohlfahrtsverband NRW am 18.04.2016). Der Mindestlohn bildet die untere Grenze zulässiger Arbeitsvergütung neben bereits bestehenden Mindestentgelten nach dem Arbeitgeberentsendegesetz (AEntG) bzw. dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Rechtssprechung zur Sittenwidrigkeit und zum Wucher bleibt auch nach Einführung des Mindestlohngesetzes anwendbar. Doch welcher Mindestlohn gilt für…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST URTEIL ARBEITGEBER VERGÜTUNG ARBEIT WERTSCHÄTZUNG ES FERNSEHEN GESCHICHTE DEMENZ BERLIN HÖHE LICHT RECHTSPRECHUNG