Mindestlohn = Mindestlohn?
pflegen: Demenz, Seelze · 2018 · Heft 5 · S. 36 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Arbeit von Pflegenden kann in ihrer Bedeutung für die Gesellschaft nicht hoch genug geschätzt werden. Eine am Wert dieser Arbeit orientierte Vergütung der Arbeitnehmer ist Ausdruck dieser Wertschätzung (so der paritätische Wohlfahrtsverband NRW am 18.04.2016). Der Mindestlohn bildet die untere Grenze zulässiger Arbeitsvergütung neben bereits bestehenden Mindestentgelten nach dem Arbeitgeberentsendegesetz (AEntG) bzw. dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Rechtssprechung zur Sittenwidrigkeit und zum Wucher bleibt auch nach Einführung des Mindestlohngesetzes anwendbar. Doch welcher Mindestlohn gilt für…