CareLit Fachartikel
Zusatzversorgung Startgutschriften VBLS §§ 78, 79; GG Art. 2 Abs. 1; 3 Abs. 1, 2; 20 Abs. 3
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 7 · S. 384 bis 386
Dokument
184600
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes, dass die Fachgerichte einen Anspruch ehemaliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine höhere Zusatzrente verneint haben, obwohl das umfassend reformierte Zusatzversorgungsrecht in einzelnen Elementen gegen das Gleichheitsgebot verstößt. Nach den fachgerichtlichen Entscheidungen haben es die Tarifvertragsparteien zwar unterlassen, einen 2007 festgestellten Verstoß vollständig zu beseitigen. Die Fachgerichte dürfen ihnen jedoch.
Schlagworte
TVÖD
BUNDESGERICHTSHOF
RECHT
RECHTSPRECHUNG
SERVICE
TÄTIGKEIT
HÖHE
PERSONEN
FRAUEN
ZEIT
ES
FEHLZEITEN
MÄNNER
HAND
FÜHRUNG
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