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Zusatzversorgung Startgutschriften VBLS §§ 78, 79; GG Art. 2 Abs. 1; 3 Abs. 1, 2; 20 Abs. 3

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 7 · S. 384 bis 386

Dokument
184600
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
384 bis 386
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Es verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes, dass die Fachgerichte einen Anspruch ehemaliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine höhere Zusatzrente verneint haben, obwohl das umfassend reformierte Zusatzversorgungsrecht in einzelnen Elementen gegen das Gleichheitsgebot verstößt. Nach den fachgerichtlichen Entscheidungen haben es die Tarifvertragsparteien zwar unterlassen, einen 2007 festgestellten Verstoß vollständig zu beseitigen. Die Fachgerichte dürfen ihnen jedoch.

Schlagworte

TVÖD BUNDESGERICHTSHOF RECHT RECHTSPRECHUNG SERVICE TÄTIGKEIT HÖHE PERSONEN FRAUEN ZEIT ES FEHLZEITEN MÄNNER HAND FÜHRUNG REGISTER