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Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses auf kommunalen Träger der Grundsicherung Anzuwendende Tarifverträge - Korrigierende Rückstufung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 7 · S. 391 bis 393

Dokument
184601
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
391 bis 393
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ob §6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, nach dem die kraft Gesetzes auf den kommunalen Träger der Grundsicherung übergehenden Arbeitsverhältnisse ausschließlich den beim neuen Träger jeweils geltenden Tarifverträgen unterliegen, verfassungsgemäß ist, kann dahinstehen, wenn die Parteien in einem späteren Anderungsvertrag die Anwendbarkeit der beim neuen Träger jeweils geltenden Tarifverträge einzelvertraglich vereinbart haben.

Schlagworte

LANDKREIS TARIFVERTRAG TÄTIGKEIT VERGÜTUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITNEHMER ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN HÖHE ZEIT VERHALTEN VERTRÄGE ES Zeitschrift für Tarifrecht München