Urlaubsentgelt für „Alturlaub“ nach Reduzierung der Arbeitszeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 7 · S. 398 bis 400
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tarifvertragliche Regelungen, die während des Urlaubs die Weiterzahlung des regelmäßigen Entgelts nach dem Entgeltausfallprinzip vorsehen, sind insoweit wegen Verstoßes gegen §4 Abs. 1 TzBfG nach §134 BGB nichtig, als sie nach einer Arbeitszeitreduzierung das Urlaubsentgelt auch für den aus der Zeit vor der Reduzierung stammenden Urlaub nach der niedrigeren Arbeitszeitquote bemessen. An der bisherigen Rechtsprechung, wonach auch dann die Berechnung nach dem Entgeltausfallprinzip nicht zu beanstanden sei, wenn der Arbeitnehmer mindestens das Urlaubsentgelt erhält, das er bei Weiterarbeit erwarten konnte, kann nac…