CareLit Fachartikel
Für immer geschlossene Türen?
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 8 · S. 26 bis 27
Dokument
184608
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Unterbringung gemäß 1906 Abs. 1 BGB ist immer wieder neu begründungsbedürftig. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich in einem Beschluss darauf hingewiesen, dass nach jahrelanger Unterbringung geprüft werden muss, ob es nicht mildere Mittel zum Schutz des Betroffenen gibt.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
DEMENZ
ENTSCHEIDUNG
ALTENHEIM
LEBEN
KRANKHEIT
VERHALTEN
FREIHEIT
ES
ALKOHOLISMUS
MENSCHEN
PRAXIS
BERLIN
Hannover