Ist eine Rückzahlungsklausel sinnvoll?
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 8 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren folgende Kriterien für eine wirksame Rückzahlungsklausel entwickelt; Zunächst muss die Qualifikation dem Unternehmen einen geldwerten Vorteil bringen, d. h. sie muss inhaltlich dem Unternehmen dienen können. Bei den vielfältigen Aufgabenfeldern einer Pflegeeinrichtung sind den Fortbildungsinhalten für die Mitarbeiter nahezu keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist weiter, dass auch aus Sicht des Arbeitgebers eine wirkliche Verhandlung zwischen den Vertragspartnern stattfindet, in der die Kostenübernahme im Verhältnis zur Bindung an das Unternehmen transparent und nachvollzi…