BVerfG: Mehrfach sachgrundlose Befristungen sind verboten
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 8 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BVerfG stellt sich mit seinen aktuellen Entscheidungen klar gegen das BAG und weist die Erfurter Richter in die Schranken. Die Karlsruher Verfassungsrichter werfen dem BAG eine unzulässige, weil sich über den erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzende Rechtsfortbildung vor und erklären die 3-Jahres-Grenze des BAG für verfassungswidrig. Die Formulierung des § 14 Abs. 2 TzBfG ist in den Augen des BVerfG eindeutig. Hätte der Gesetzgeber eine andere Regelung treffen wollen, hätte er das tun können. Hat er aber bewusst und gewollt nicht. Dies ergebe sich aus dem Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu § 14…