CareLit Fachartikel

WLAN-Betrieb im Pflegeheim

Haupt, S.; Noffke, S.; · Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 8 · S. 32 bis 33

Dokument
184611
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Haupt, S.; Noffke, S.;
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Haftung derWLAN-Betreiber wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Sie ist Gegenstand juristischer und politischer Diskussionen und bis zuletzt für viele potenzielle Anbieter freier WLAN undurchsichtig. Immer mehr Pflegeeinrichtungen möchten ihren Bewohnern freies WLAN anbieten. Die Pflegeeinrichtung ist als WLAN-Betreiber in der Regel nur passiv beteiligt, wenn ein Anderer in ihrem WLAN eine Rechtsverletzung im Internet begeht z.B. Medien in Tauschbörsen zu verbreiten.

Schlagworte

KOSTEN BETREIBER BERLIN INTERNET ABMAHNUNG ALTENHEIM EIGENTUM SCHADENSERSATZ RECHTSPRECHUNG RECHTSANWÄLTE Hannover