CareLit Fachartikel
Der Patient trägt die Beweislast
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 8 · S. 38 bis 39
Dokument
184654
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg sichern und einen Schaden abwenden, der durch falsches Verhalten eines Patienten nach der Behandlung entstehen kann. Ob einem Krankenhaus hierbei Fehler unterlaufen sind, muss der Patient nachweisen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Schlagworte
KRANKENHAUS
PATIENT
INJEKTION
THERAPIE
STURZ
HÜFTGELENK
VERHALTEN
PATIENTEN
BEIN
ARBEIT
SCHADENSERSATZ
COMPLIANCE
BEHANDLUNGSFEHLER
ZEIT
BERLIN
GESUNDHEIT