CareLit Fachartikel
Neue Pauschalen
Haas, S.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2018 · Heft 8 · S. 66 bis 70
Dokument
184694
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Hebammen sind in der Schwangerenbetreuung einige Leistungen hinzukommen, die sie aber nur zum Teil miteinander koppeln dürfen. Und für die Abrechnung gelten neue Fristen. Grundlage sind mehrere neu festgelegte Anlagen des Hebammenhilfevertrags vom September 2017 und weitere Änderungen, die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind.
Schlagworte
HEBAMME
LEISTUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
SCHWANGERSCHAFT
KRANKENHAUS
GEBURT
Hebammen
Schwangerenbetreuung
Einige
Leistungen
Hinzukommen
Miteinander
Koppeln
Dürfen
Abrechnung
Gelten