CareLit Fachartikel
Mehrarbeit und Überstunden: Was ist rechtens?
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2018 · Heft 8 · S. 72 bis 74
Dokument
184707
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
immer bestehen vertragliche Vereinbarungen, dass die Überstunden vergütet werden. Bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung verpflichtet § 612 Abs. 1 BGB den Arbeitgeber, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer weder eine herausragende Stelle besetzt noch ein herausgehobenes Entgelt bezieht (BAG, Urteil vom 22.2.2012 Az: 5 AZR 765/10).
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
URTEIL
VERGÜTUNG
RECHTSPRECHUNG
TARIFVERTRAG
ARBEIT
ZEIT
HÖHE
LEISTUNG
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen