CareLit Fachartikel

Mehrarbeit und Überstunden: Was ist rechtens?

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2018 · Heft 8 · S. 72 bis 74

Dokument
184707
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
72 bis 74
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

immer bestehen vertragliche Vereinbarungen, dass die Überstunden vergütet werden. Bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung verpflichtet § 612 Abs. 1 BGB den Arbeitgeber, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer weder eine herausragende Stelle besetzt noch ein herausgehobenes Entgelt bezieht (BAG, Urteil vom 22.2.2012 Az: 5 AZR 765/10).

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER URTEIL VERGÜTUNG RECHTSPRECHUNG TARIFVERTRAG ARBEIT ZEIT HÖHE LEISTUNG Die Schwester Der Pfleger Melsungen