CareLit Fachartikel

Neukodierung nach MDK-Gutachten Gebot der Waffengleichheit

Schwarz, K.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 8 · S. 742 bis 744

Dokument
184736
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Schwarz, K.;
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 35
Seiten
742 bis 744
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Krankenkassen erkennen in der Regel nur erlösmindernde Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung an und fordern von Krankenhäusern entsprechende Rechnungskorrekturen. Führt eine Prüfung hingegen dazu, dass eine Behandlungsleistung mit einem höheren Betrag zu vergüten ist, verweisen die Kostenträger in der Regel meist auf die Fristenregelungen der Prüfverfahrensvereinbarung, um die Ablehnung einer Nachzahlung zu begründen.

Schlagworte

MDK KRANKENKASSE KODIERUNG KRANKENHAUS URTEIL RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER WAHRNEHMUNG GEWISSEN INTENSIVSTATIONEN PATIENTEN BERLIN VERTRAUEN ES führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen