CareLit Fachartikel
Neukodierung nach MDK-Gutachten Gebot der Waffengleichheit
Schwarz, K.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 8 · S. 742 bis 744
Dokument
184736
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenkassen erkennen in der Regel nur erlösmindernde Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung an und fordern von Krankenhäusern entsprechende Rechnungskorrekturen. Führt eine Prüfung hingegen dazu, dass eine Behandlungsleistung mit einem höheren Betrag zu vergüten ist, verweisen die Kostenträger in der Regel meist auf die Fristenregelungen der Prüfverfahrensvereinbarung, um die Ablehnung einer Nachzahlung zu begründen.
Schlagworte
MDK
KRANKENKASSE
KODIERUNG
KRANKENHAUS
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHÄUSER
WAHRNEHMUNG
GEWISSEN
INTENSIVSTATIONEN
PATIENTEN
BERLIN
VERTRAUEN
ES
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen