Föderales Stückwerk
Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 8 · S. 18 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bewertung der Leistungen erfolgt in allen Bundesländern bis auf Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nach Punkten: Die einzelnen Leistungspakete werden mit einer Punktmenge bewertet, damit steht das Verhältnis der Leistungen zueinander fest. Später ist dann nur noch der Punktwert selbst und oftmals auch die Wegepauschale zu verhandeln. Nur in einzelnen Katalogen wie Mecklenburg-Vorpommern ist die Wegepauschale auch mit Punkten bewertet, sonst mit einem Eurobetrag. Dabei ist in keinem Bundesland eine Umrechnung der Punktmenge beispielsweise in Stunden definiert. Die noch immer präsente Gleichung „600 Punkte…