CareLit Fachartikel
Streng geregelte Stichprobe
Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 8 · S. 30 bis 31
Dokument
184759
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEI REGELPRUFUNGEN WERDEN ACHT PERSONEN, DIE SACHLEISTUNGEN NACH DEM SGB XI BEZIEHEN UND ZUMINDEST KÖRPERBEZOGENE PFLEGEMASSNAHMEN IN ANSPRUCH NEHMEN, ZUFÄLLIG AUSGEWÄHLT UND IN DIE PRÜFUNG EINBEZOGEN. DABEI SOLLEN DREI PERSONEN AUS DEM PFLEGEGRAD 2, DREI PERSONEN AUS DEM PFLEGEGRAD 3 UND ZWEI PERSONEN ZUSAMMEN AUS DEN PFLEGEGRADEN 4 UND 5 EINBEZOGEN WERDEN. DOCH WAS PASSIERT, WENN EINE SOLCHE STICHPROBE NICHT GEBILDET WERDEN KANN?
Schlagworte
GESETZ
AMBULANTE PFLEGE
PFLEGEPERSONAL
SPEZIELLE PFLEGE
KRANKENPFLEGE
KRANKENVERSICHERUNG
PERSONEN
ABSAUGEN
BERATUNG
RECHTSANWÄLTE
ES
Häusliche Pflege
Hannover