CareLit Fachartikel
Karlsruhe stoppt Befristungsregeln
Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 8 · S. 32 bis 33
Dokument
184760
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
SACHGRUNDLOSE BEFRISTUNGEN SIND ERLAUBT; ALLERDINGS NUR EIN MAL. DAS BUNDESARBEITSGERICHT MUSS SEINE RECHTSPRECHUNG KORRIGIEREN, WONACH EINE BESCHÄFTIGUNG BEIM SELBEN ARBEITGEBER, DIE LÄNGER ALS DREI JAHRE ZURÜCKLIEGT, FÜR EINE ERNEUTE BEFRISTUNG OHNE SACHLICHEN GRUND UNSCHÄDLICH IST.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
MITARBEITER
RENTENVERSICHERUNG
UNTERNEHMEN
RECHT
Sachgrundlose
Befristungen
Erlaubt
Allerdings
Bundesarbeitsgericht
Seine
Korrigieren
Wonach
Beschäftigung
Selben