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Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 8 · S. 313 bis 317

Dokument
184766
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 61
Seiten
313 bis 317
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Auch Sinn und Zweck gebieten keine Auslegung der Vorschrift in dem vom Antragsteller begehrten Sinne. Die Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes erfolgt in einem besonders geregelten Verfahren und hat eine andere Zielrichtung als die Anordnung einer amtsoder vertrauensärztlichen Untersuchung durch den Arbeitgeber. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist als sachverständiges Beratungsorgan konzipiert (vgl. §275 Abs. 5 Satz 1 SGB V). Aus der Beratungsfunktion für die gesetzlichen Krankenkassen folgt zugleich, dass dessen gutachtlichen Stellungnahmen nur der rechtliche Ge…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG PERSONALRAT GRUPPE ARBEITNEHMER KRANKENKASSE ENTSCHEIDUNG BEURTEILUNG KRANKHEIT STÄRKE GEWERKSCHAFTEN BESCHLEUNIGUNG WAHRNEHMUNG NAMEN PERSONEN PRAXIS SCHADENSERSATZ