Schadensersatz wegen Besetzung der Stelle mit einem Konkurrenten statt Erhöhung der Arbeitszeit nach §9 TzBfG
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 8 · S. 317 bis 320
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das vom hiesigen Personalrat gewählte Ergebnis, die erste (gerundete) bzw. die ersten beiden Stellen nach dem Komma über die Verteilung der letzten Freistellung entscheiden zu lassen und nicht den geringsten Quotienten hinter dem Komma bei der letzten zu vergebenden Freistellung unberücksichtigt zu lassen, steht deshalb mit der gesetzlichen Regelung in Einklang, Dies gilt auch und gerade, wenn man gleichzeitig die von den Beteiligten nicht bestrittene und auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27.4.2006 (22 TL 2270/05) ausdrücklich getroffene Festlegung berücksichtigt, dass das Ver…