Die Finanzierung der Unterkunftskosten in „besonderen Wohnformen nach dem BTHG: Existenzsicherungsoder Teilhabeleistung? Teil 2
Pöld-Krämer, S.; Steinfeld, S.; Jungeilges, P.; Bessenich, J.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2018 · Heft 8 · S. 409 bis 416
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Aufwendungen, welche über die Überschreitungsmarge nach Abs. 5 hinausgehen, verweist § 42a Abs. 6 Satz 2 auf die Leistungen des SGB IX - Teil 2, welche „auch diese Aufwendungen umfassen. Die Gesetzesbegründung führt dazu aus: „Eine solche Überschreitung kann angesichts der Besonderheiten dieser Wohnform nicht als Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt berücksichtigt werden, weil Kostenstrukturen vorliegen, die sich einer Steuerung durch die Lebensunterhaltsleistungen. .. entziehen. Die erforderliche Steuerungswirkung kann nur im Rahmen der Eingliederungshilfe. .. erzielt werden. Deshalb haben im Fall ein…