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Die Finanzierung der Unterkunftskosten in „besonderen Wohnformen nach dem BTHG: Existenzsicherungsoder Teilhabeleistung? Teil 2

Pöld-Krämer, S.; Steinfeld, S.; Jungeilges, P.; Bessenich, J.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2018 · Heft 8 · S. 409 bis 416

Dokument
184855
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Pöld-Krämer, S.; Steinfeld, S.; Jungeilges, P.; Bessenich, J.;
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 98
Seiten
409 bis 416
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Für Aufwendungen, welche über die Überschreitungsmarge nach Abs. 5 hinausgehen, verweist § 42a Abs. 6 Satz 2 auf die Leistungen des SGB IX - Teil 2, welche „auch diese Aufwendungen umfassen. Die Gesetzesbegründung führt dazu aus: „Eine solche Überschreitung kann angesichts der Besonderheiten dieser Wohnform nicht als Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt berücksichtigt werden, weil Kostenstrukturen vorliegen, die sich einer Steuerung durch die Lebensunterhaltsleistungen. .. entziehen. Die erforderliche Steuerungswirkung kann nur im Rahmen der Eingliederungshilfe. .. erzielt werden. Deshalb haben im Fall ein…

Schlagworte

LEISTUNGSTRÄGER KOSTEN SOZIALHILFETRÄGER BEDARFSPLANUNG GELDLEISTUNG SOZIALHILFE PERSONEN MENSCHEN PSYCHIATRIE STIFTUNGEN HÖHE VERTRÄGE WOHNUNG WOHNGEMEINSCHAFTEN LEISTUNG ES