CareLit Fachartikel

Recht und Soziales Überstunden: Vertragliche Regelungen und Ausgleich

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2018 · Heft 7 · S. 32 bis 35

Dokument
184907
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
32 bis 35
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Überstunden bedeuten die Erbringung von Arbeitsleistung außerhalb der regelmäßigen arbeitsvertraglichen Arbeitszeit. Wenn Sie Überstunden machen, arbeiten Sie als Arbeitnehmer länger, als Sie im Regelfall arbeiten müssen. Oder im Juristendeutsch: Die Leistung von Überstunden ist die Überschreitung der vom einzelnen Arbeitnehmer geschuldeten, arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSZEIT VERGÜTUNG LEISTUNG RECHT ARBEITSLEISTUNG PRAXIS ERGOTHERAPEUTEN WISSEN ZEIT ES BEURTEILUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ORIENTIERUNG ROLLE