CareLit Fachartikel
Recht und Soziales Überstunden: Vertragliche Regelungen und Ausgleich
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2018 · Heft 7 · S. 32 bis 35
Dokument
184907
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überstunden bedeuten die Erbringung von Arbeitsleistung außerhalb der regelmäßigen arbeitsvertraglichen Arbeitszeit. Wenn Sie Überstunden machen, arbeiten Sie als Arbeitnehmer länger, als Sie im Regelfall arbeiten müssen. Oder im Juristendeutsch: Die Leistung von Überstunden ist die Überschreitung der vom einzelnen Arbeitnehmer geschuldeten, arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
VERGÜTUNG
LEISTUNG
RECHT
ARBEITSLEISTUNG
PRAXIS
ERGOTHERAPEUTEN
WISSEN
ZEIT
ES
BEURTEILUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ORIENTIERUNG
ROLLE