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Die Vertragstypenwahl im Rahmen des §611 a I 5-6 BGB
Busemann, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 8 · S. 440 bis 454
Dokument
184940
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vertragstypenwahl kann zum einen so erfolgen, dass der den Arbeitsvertrag vermeidende Vertragstyp im Vertrag nur anders bezeichnet wird etwa in der Überschrift als Vertrag über freie Mitarbeit oder bei der Benennung der Vertragspartner als freier Mitarbeiter bzw. Auftragnehmer. Als Fall der Bezeichnung wird man möglicherweise auch noch Formulierungen ansehen können wie: „Durch diesen Vertrag wird kein Arbeitsoder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet. Bei dieser Art geht es also um die WortzvahP.
Schlagworte
VERTRAG
ARBEITSVERTRAG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
URTEIL
TÄTIGKEIT
ANÄSTHESIE
PRAXIS
GESETZGEBUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZIELE
VERTRÄGE
BUNDESREGIERUNG
ZEIT
BERLIN
GANG