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Die Vertragstypenwahl im Rahmen des §611 a I 5-6 BGB

Busemann, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 8 · S. 440 bis 454

Dokument
184940
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Busemann, A.;
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
440 bis 454
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Vertragstypenwahl kann zum einen so erfolgen, dass der den Arbeitsvertrag vermeidende Vertragstyp im Vertrag nur anders bezeichnet wird etwa in der Überschrift als Vertrag über freie Mitarbeit oder bei der Benennung der Vertragspartner als freier Mitarbeiter bzw. Auftragnehmer. Als Fall der Bezeichnung wird man möglicherweise auch noch Formulierungen ansehen können wie: „Durch diesen Vertrag wird kein Arbeitsoder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet. Bei dieser Art geht es also um die WortzvahP.

Schlagworte

VERTRAG ARBEITSVERTRAG RECHTSPRECHUNG ARBEITNEHMER URTEIL TÄTIGKEIT ANÄSTHESIE PRAXIS GESETZGEBUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZIELE VERTRÄGE BUNDESREGIERUNG ZEIT BERLIN GANG