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Anwendbarkeit des § 8 Tarifvertrag Versorgungsbelriebe (TV-V) auf einen Schichtdienstleistenden, dessen Nachtschicht am Feiertag beginnt und am Nachfeiertag endet (Fortführung von…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 8 · S. 458 bis 460

Dokument
184941
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
458 bis 460
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der bei der Bekl. auf Grundlage des TV-V beschäftigfe Kl. ist im Wechselschichtbetrieb 39 Stunden wöchentlich tätig. Aufgrund des Wechselschichtdienstes hat er eine tägliche Sollarbeitszeit von 8, 17 Stunden. Er wird auch an Sonnund Feiertagen zur Arbeit eingeteilt. Er leistet in der Regel an sechs aufeinanderfolgenden Tagen zuerst zwei Frühschichten, darm zwei Spätschichten und sodann zwei Nachtschichten, an die sich vier freie Tage anschließen. Damit im Jahresdurchschnitt eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden erreicht wird, werden von Zeit zu Zeit sogenannte Zusatzschichten eingefügt, zumeist zwei zusätzliche…

Schlagworte

ARBEITSZEIT FEIERTAG ARBEITNEHMER PERSONALRAT ZEIT DIENSTPLAN ARBEIT RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSPLATZ NOTFÄLLE Zeitschrift für Tarifrecht München