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Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit Präventionsverfahren

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 8 · S. 467 bis 473

Dokument
184943
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
467 bis 473
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Sieht eine Tarifregelung wie § 5 Abs. 2 BAT/AOK- Neu vor, dass der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch das Gesundheitsamt feststellen lassen kann, ob der Beschäftigte arbeitsfähig ist, bedarf es eines hinreichenden sachlichen Grundes für die Anordnung. Berechtigte Zweifel an seiner Arbeitsfähigkeit liegen vor, wenn aufgrund hinreichender tatsächlicher Umstände fraglich ist, ob er zu der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung auf seinem bisherigen Arbeitsplatz gesundheitlich in der Lage ist. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer „Erwerbsunfähigkeit sind nicht erforderlich.

Schlagworte

ARBEITSFÄHIGKEIT KÜNDIGUNG BAT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER GESUNDHEITSAMT ARBEITSLEISTUNG ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG ES BERATUNG VERSTÄNDNIS ARBEITSVERHÄLTNIS MENSCHEN VERHALTEN ARBEITSLOSIGKEIT