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Auflösende Bedingung teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Zustimmung des Integrationsamts - Gleichstellungsantrag

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 8 · S. 473 bis 478

Dokument
184944
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
473 bis 478
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. war seit dem 1.12.1996 bei der Bekl., die zugleich Rentenversicherungsträgerin, Krankenversicherung und sozialmedizinischer Dienst ist, in einer von dieser betriebenen Rehaklinik als Masseurin/Bademeisterin tätig. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nunmehr nach dem Tarifvertrag der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (TV DRV KBS) vom 23.8.2006. Dieses regelt in §33 die „Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung. Diese Bestimmung lautet auszugsweise: AOK-Neu bestand. Dies ergibt sich aus dem Fehlen weiterer Anspruchsvoraussetzungen in der tariflichen Regelung und aus §5 Abs. 2 Satz…

Schlagworte

LANDKREIS ARBEITGEBER KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ERLASS BEWERBUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG MENSCHEN ZEIT PERSONEN VERSTÄNDNIS SCHADENSERSATZ ARBEITSPLATZ WAHRNEHMUNG ES