Vergabe „Open-House-Verfahren Kontrastmittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 8 · S. 403 bis 411
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V durch gesetzliche Krankenkassen sind grundsätzlich als Rahmenverträge nach den für öffentliche Aufträge geltenden Vorschriften zu vergeben. Als Ausnahme von diesem Grundsatz kann es reine (nicht exklusive) Zulassungsverfahren geben, die einem Beschaffungsvorgang den Charakter eines öffentlichen Auftrags nehmen. Sic können ohne Anwendung des Vergaberechts durchgeführt werden. Zentrales Merkmal für ein vergabercchtsfreies Zulassungsverfahren ist das Fehlen einer Auswahlentscheidung des öffentlichen Auftraggebers zwischen mehreren Angeboten, verbunden mit der Möglichkeit alle…