Zulässigkeit von Wirksamkeitsaussagen auf der Verpackung von Arzneimitteln
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 8 · S. 411 bis 414
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ergänzende Angaben auf der Arzneimittelvcrpackung, die nach § 10 I 5 AMG zulässig sind, dürfen keinen werblichen Überschuss aufweisen; darüber hinaus dürfen sie auch wenn auf sie die Vorschriften des HWG nicht anwendbar sind weder irreführend sein noch über das zugelasscne Anwendungsgebiet hinausgehen („off Iabcl“-Werbung). Die Aussage „löst festsitzenden Schleim“ ist von dem zugelassenen Anwendungsgebiet „Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim“ gedeckt. Ein werblicher Überschuss im Sinne von Ziffer 1. liegt etwa vor, wenn es zusätzlich zu der Angabe des Verwendungszwecks heißt, das Mittel s…