CareLit Fachartikel

Zulässigkeit von Wirksamkeitsaussagen auf der Verpackung von Arzneimitteln

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 8 · S. 411 bis 414

Dokument
185000
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
411 bis 414
Erschienen: 2018-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ergänzende Angaben auf der Arzneimittelvcrpackung, die nach § 10 I 5 AMG zulässig sind, dürfen keinen werblichen Überschuss aufweisen; darüber hinaus dürfen sie auch wenn auf sie die Vorschriften des HWG nicht anwendbar sind weder irreführend sein noch über das zugelasscne Anwendungsgebiet hinausgehen („off Iabcl“-Werbung). Die Aussage „löst festsitzenden Schleim“ ist von dem zugelassenen Anwendungsgebiet „Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim“ gedeckt. Ein werblicher Überschuss im Sinne von Ziffer 1. liegt etwa vor, wenn es zusätzlich zu der Angabe des Verwendungszwecks heißt, das Mittel s…

Schlagworte

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